Für vermietete Eigentumswohnungen

Die Jahresabrechnung Ihrer Hausverwaltung ist noch keine Betriebskostenabrechnung

Rund die Hälfte des Hausgelds darf Ihren Mieter nie erreichen. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Sie sehen zu jeder Position, ob sie umlagefähig ist und nach welchem Schlüssel sie verteilt wird.

Erste Abrechnung kostenlos erstellenOhne Zahlungsdaten · Dokumente bleiben auf Ihrem Gerät
geprüft
17

Kostenarten

zählt die Betriebskostenverordnung auf. Alles andere bleibt bei Ihnen.

12

Monate Frist

nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach ist die Nachzahlung verloren.

3

gesperrte Blöcke

Verwaltung, Rücklage und Instandsetzung dürfen den Mieter nie erreichen.

Warum es kompliziert ist

Vier Fallstricke, die Eigentümer regelmäßig teuer zu stehen kommen

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, steht zwischen zwei Rechtsverhältnissen. Was die Verwaltung Ihnen in Rechnung stellt, dürfen Sie längst nicht vollständig weitergeben.

01

Zwei Regelwerke, die nicht zusammenpassen

Gegenüber der Eigentümergemeinschaft gilt die Teilungserklärung, gegenüber Ihrem Mieter das Mietrecht. Die Verwaltung rechnet nach Miteigentumsanteilen ab, Ihr Mietvertrag sieht die Wohnfläche vor. Jede Position muss neu verteilt werden.

02

Ein falscher Posten wirkt über Jahre

Verwaltervergütung und Erhaltungsrücklage dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Fällt der Fehler auf, kann er alle noch nicht verjährten Jahre auf einmal zurückfordern – in der Regel drei.

03

Die Frist läuft auch, wenn die Verwaltung trödelt

Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ist Schluss. Liefert Ihre Hausverwaltung die Jahresabrechnung erst im November, ändert das nichts: Sie müssen sich die Verzögerung zurechnen lassen.

04

In der Tabelle fällt ein Fehler nicht auf

Eine verrutschte Formel, ein übersehener Leerstandsmonat, ein Grundsteuerbetrag aus dem Vorjahr. Solche Fehler bemerkt man selten selbst – sondern erst, wenn der Mieter widerspricht.

Der Filter

Nur ein Teil der Kosten darf weitergereicht werden

Verwaltungskosten, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und jede Instandsetzung bleiben bei Ihnen. Die Anwendung ordnet jede Position dem Katalog des § 2 BetrKV zu und sondert aus, was nicht dazugehört.

Bei einem Hausgeld von 320 Euro monatlich sind häufig nur rund 175 Euro umlagefähig. Der Rest ist Ihr Anteil – und gehört nicht in die Abrechnung Ihres Mieters.

BetriebskostenVerwaltervergütungErhaltungsrücklageReparaturen§ 2 BetrKVIhr Mieter

So läuft es ab

In vier Schritten zur fertigen Abrechnung

SCHRITT 1

Unterlagen hochladen

Mietvertrag, Jahresabrechnung und Grundsteuerbescheid. Die Dateien werden im Browser gelesen und verlassen Ihr Gerät nicht.

SCHRITT 2

Positionen bestätigen

Jede Kostenart erhält einen Vorschlag samt Begründung. Sie bestätigen, korrigieren oder streichen sie.

SCHRITT 3

Zahlungen prüfen

Monat für Monat gegenübergestellt: vereinbart und tatsächlich eingegangen. Leerstand und Mieterwechsel werden anteilig berücksichtigt.

SCHRITT 4

Abrechnung herunterladen

Fertiges PDF mit Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Rechenweg und Saldo – nachvollziehbar für Ihren Mieter.

Was Sie davon haben

Eine Abrechnung, die Ihr Mieter nachvollziehen kann

In einer Viertelstunde fertig

Unterlagen hochladen, Vorschläge prüfen, PDF herunterladen. Keine Vorlage, die Sie erst durchdringen müssen, und keine Formeln, die beim nächsten Mal wieder verrutschen.

Jeder Verteilerschlüssel mit Fundstelle

Zu jeder Position schlägt die Anwendung einen Umlageschlüssel vor und nennt die Vorschrift, auf der er beruht. Entscheiden tun Sie – aber Sie sehen, worauf der Vorschlag gründet.

Gesperrte Posten werden erkannt

Verwaltungskosten, Zuführung zur Rücklage und Instandsetzungen werden ausgesondert und getrennt ausgewiesen. Sie sehen auf einen Blick, welcher Anteil des Hausgelds bei Ihnen bleibt.

Zahlungsausfälle bleiben getrennt

Abgerechnet wird gegen die vereinbarten Vorauszahlungen, nicht gegen die tatsächlich gezahlten. Offene Beträge weist die Anwendung gesondert aus – sie sind eine eigene Forderung, kein Teil der Abrechnung.

12 Monate ZeitAbrechnung erstellen und zustellenFrist abgelaufenNachforderung ausgeschlossen

Die Frist

Nach zwölf Monaten ist die Nachzahlung verloren

Die Abrechnung muss Ihrem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach können Sie nichts mehr nachfordern – ein Guthaben müssen Sie ihm dagegen weiterhin auszahlen.

Die Anwendung berechnet die Frist und weist Sie darauf hin, bevor sie abläuft.

Wissen für Vermieter

21 Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung

Welche Kosten Sie weitergeben dürfen, nach welchem Schlüssel verteilt wird und welche Fristen gelten – mit Fundstellen und durchgerechneten Beispielen.

Alle Ratgeber ansehen

Eigentumswohnung vermieten

Hausgeldabrechnung in eine Betriebskostenabrechnung umwandeln

Die Jahresabrechnung Ihrer Hausverwaltung dürfen Sie Ihrem Mieter nicht einfach weiterreichen. Sie enthält Positionen, die der Eigentümer selbst tragen muss – vor allem die Verwaltervergütung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und alle Instandhaltungskosten. Streichen Sie diese Posten, ergänzen Sie die Grundsteuer aus Ihrem eigenen Bescheid und verteilen Sie den Rest nach dem Schlüssel, der in Ihrem Mietvertrag steht – nicht nach dem der Teilungserklärung.

Kostenarten und Umlageschlüssel

Die 17 umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV

Die Betriebskostenverordnung zählt in § 2 siebzehn Kostenarten auf, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Der Katalog ist abschließend: Was dort nicht steht und sich auch nicht unter die sonstigen Betriebskosten der Nummer 17 fassen lässt, bleibt beim Eigentümer. Voraussetzung ist außerdem, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.

Was sich geändert hat

CO₂-Kosten aufteilen: Das Stufenmodell in der Praxis

Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der im Brennstoffpreis enthaltenen CO₂-Kosten selbst. Wie groß dieser Anteil ist, richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes: Das zehnstufige Modell reicht von null Prozent bei sehr effizienten Gebäuden bis zu 95 Prozent bei den schlechtesten. Weisen Sie die Aufteilung nicht aus, tragen Sie die Kosten vollständig allein und Ihr Mieter darf zusätzlich drei Prozent kürzen.

Fristen, Form und Geld

Die Zwölfmonatsfrist: Wann Ihre Nachforderung verfällt

Die Betriebskostenabrechnung muss Ihrem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absenden. Versäumen Sie die Frist, können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen – ein Guthaben müssen Sie dagegen weiterhin auszahlen. Die Frist wahrt nur eine Abrechnung, die auch formell wirksam ist.

Preise

Probieren Sie es an Ihrer eigenen Abrechnung aus

Die erste Abrechnung ist vollständig kostenlos, mit fertigem PDF und ohne Zahlungsdaten.

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