
Für vermietete Eigentumswohnungen
Rund die Hälfte des Hausgelds darf Ihren Mieter nie erreichen. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Sie sehen zu jeder Position, ob sie umlagefähig ist und nach welchem Schlüssel sie verteilt wird.
Kostenarten
zählt die Betriebskostenverordnung auf. Alles andere bleibt bei Ihnen.
Monate Frist
nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach ist die Nachzahlung verloren.
gesperrte Blöcke
Verwaltung, Rücklage und Instandsetzung dürfen den Mieter nie erreichen.
Warum es kompliziert ist
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, steht zwischen zwei Rechtsverhältnissen. Was die Verwaltung Ihnen in Rechnung stellt, dürfen Sie längst nicht vollständig weitergeben.
Gegenüber der Eigentümergemeinschaft gilt die Teilungserklärung, gegenüber Ihrem Mieter das Mietrecht. Die Verwaltung rechnet nach Miteigentumsanteilen ab, Ihr Mietvertrag sieht die Wohnfläche vor. Jede Position muss neu verteilt werden.
Verwaltervergütung und Erhaltungsrücklage dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Fällt der Fehler auf, kann er alle noch nicht verjährten Jahre auf einmal zurückfordern – in der Regel drei.
Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ist Schluss. Liefert Ihre Hausverwaltung die Jahresabrechnung erst im November, ändert das nichts: Sie müssen sich die Verzögerung zurechnen lassen.
Eine verrutschte Formel, ein übersehener Leerstandsmonat, ein Grundsteuerbetrag aus dem Vorjahr. Solche Fehler bemerkt man selten selbst – sondern erst, wenn der Mieter widerspricht.
Der Filter
Verwaltungskosten, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und jede Instandsetzung bleiben bei Ihnen. Die Anwendung ordnet jede Position dem Katalog des § 2 BetrKV zu und sondert aus, was nicht dazugehört.
Bei einem Hausgeld von 320 Euro monatlich sind häufig nur rund 175 Euro umlagefähig. Der Rest ist Ihr Anteil – und gehört nicht in die Abrechnung Ihres Mieters.
So läuft es ab
Mietvertrag, Jahresabrechnung und Grundsteuerbescheid. Die Dateien werden im Browser gelesen und verlassen Ihr Gerät nicht.
Jede Kostenart erhält einen Vorschlag samt Begründung. Sie bestätigen, korrigieren oder streichen sie.
Monat für Monat gegenübergestellt: vereinbart und tatsächlich eingegangen. Leerstand und Mieterwechsel werden anteilig berücksichtigt.
Fertiges PDF mit Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Rechenweg und Saldo – nachvollziehbar für Ihren Mieter.
Was Sie davon haben
Unterlagen hochladen, Vorschläge prüfen, PDF herunterladen. Keine Vorlage, die Sie erst durchdringen müssen, und keine Formeln, die beim nächsten Mal wieder verrutschen.
Zu jeder Position schlägt die Anwendung einen Umlageschlüssel vor und nennt die Vorschrift, auf der er beruht. Entscheiden tun Sie – aber Sie sehen, worauf der Vorschlag gründet.
Verwaltungskosten, Zuführung zur Rücklage und Instandsetzungen werden ausgesondert und getrennt ausgewiesen. Sie sehen auf einen Blick, welcher Anteil des Hausgelds bei Ihnen bleibt.
Abgerechnet wird gegen die vereinbarten Vorauszahlungen, nicht gegen die tatsächlich gezahlten. Offene Beträge weist die Anwendung gesondert aus – sie sind eine eigene Forderung, kein Teil der Abrechnung.
Die Frist
Die Abrechnung muss Ihrem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach können Sie nichts mehr nachfordern – ein Guthaben müssen Sie ihm dagegen weiterhin auszahlen.
Die Anwendung berechnet die Frist und weist Sie darauf hin, bevor sie abläuft.
Wissen für Vermieter
Welche Kosten Sie weitergeben dürfen, nach welchem Schlüssel verteilt wird und welche Fristen gelten – mit Fundstellen und durchgerechneten Beispielen.
Eigentumswohnung vermieten
Die Jahresabrechnung Ihrer Hausverwaltung dürfen Sie Ihrem Mieter nicht einfach weiterreichen. Sie enthält Positionen, die der Eigentümer selbst tragen muss – vor allem die Verwaltervergütung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und alle Instandhaltungskosten. Streichen Sie diese Posten, ergänzen Sie die Grundsteuer aus Ihrem eigenen Bescheid und verteilen Sie den Rest nach dem Schlüssel, der in Ihrem Mietvertrag steht – nicht nach dem der Teilungserklärung.
Kostenarten und Umlageschlüssel
Die Betriebskostenverordnung zählt in § 2 siebzehn Kostenarten auf, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Der Katalog ist abschließend: Was dort nicht steht und sich auch nicht unter die sonstigen Betriebskosten der Nummer 17 fassen lässt, bleibt beim Eigentümer. Voraussetzung ist außerdem, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.
Was sich geändert hat
Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der im Brennstoffpreis enthaltenen CO₂-Kosten selbst. Wie groß dieser Anteil ist, richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes: Das zehnstufige Modell reicht von null Prozent bei sehr effizienten Gebäuden bis zu 95 Prozent bei den schlechtesten. Weisen Sie die Aufteilung nicht aus, tragen Sie die Kosten vollständig allein und Ihr Mieter darf zusätzlich drei Prozent kürzen.
Fristen, Form und Geld
Die Betriebskostenabrechnung muss Ihrem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absenden. Versäumen Sie die Frist, können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen – ein Guthaben müssen Sie dagegen weiterhin auszahlen. Die Frist wahrt nur eine Abrechnung, die auch formell wirksam ist.
Preise
Die erste Abrechnung ist vollständig kostenlos, mit fertigem PDF und ohne Zahlungsdaten.
kostenlos
Vollständig nutzbar, mit fertigem PDF. Keine Zahlungsdaten erforderlich.
18,00 €
Einmalig je Abrechnung, inklusive Umsatzsteuer.
99,00 €
Pro Jahr, inklusive Umsatzsteuer. Beliebig viele Abrechnungen.
Sie brauchen nur Mietvertrag, Jahresabrechnung und Grundsteuerbescheid.